![]() |
|
|
|
Kosten einer Handwerkerstunde
Im Einzelnen verteilen sich die Kosten wie nachfolgend dargestellt: Gemeinkosten: Lohnnebenkosten: Quelle: Handwerkskammer Region Stuttgart
Steuern - Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen wie Renovierungs-, Instandsetzungs bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt können als Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden. Begünstigt sind danach 20% der Arbeitskosten. Handwerkerleistungen dürfen bis max. 6.000,- EUR pro Jahr abgesetzt werden – es winkt eine Steuerersparnis von bis zu 1.200,- EUR. Voraussetzung hierfür ist, dass u. a. eine entsprechende Rechnung vorliegt und die Zahlung per Banküberweisung auf das Konto des Handwerkers erfolgt. Barzahlungen sind leider nicht begünstigt. Ab Veranlagungszeitraum 2015 sollen Handwerkerleistungen erst ab einem Sockelbetrag von 300,- EUR abzugsfähig sein.
|
|
© Bauunternehmen Stenzinger GmbH, Am Etzberg 3, 97520 Röthlein |